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Hausordnung

Liebe Gäste,

wir freuen uns, Sie in unserer Kapelle Bad Brambach  begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt. Wir bitten Sie, die üblichen Regeln zur Rücksicht, Vorsicht und Höflichkeit nicht außer Acht zu lassen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist diese Hausordnung für Ihren Besuch auf dem gesamten Gelände unserer Eventlocation bindend. Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

 

1. Parken

Bitte benutzen Sie die ausgewiesenen Parkplätze und parken Sie stets gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Ein- und Ausfahrten, im Besonderen die unserer Nachbarn, dürfen nicht befahren werden und sind stets frei zu halten. Das Parken auf den Grundstücken unserer Nachbarn ist verboten! Vermeiden Sie bei der An- und Abfahrt unnötigen Lärm. Wir  übernehmen keine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge und haften nicht für eventuell entstehende Schäden.

 

2. Betreten des Geländes der Kapelle

Das Gelände und die Einrichtungen der Eventlocation dürfen nur während der festgelegten Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltung betreten werden. Der Aufenthalt außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Personen, welche unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt untersagt werden. Veranstaltungsbedingt kann für den Zugang der Erwerb einer Eintrittsberechtigung erforderlich sein. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist ohne vorherige Gestattung auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Der Mieter behält sich vor, bei Zuwiderhandlung Getränke ersatzlos einzuziehen und zu Vernichten. Da dieses Gebäude eine ehemalige geweihte Kirche ist, wird ein respektvoller und pietätvoller Umgang mit dem Gebäude erwartet.

 

3. Sicherheit

Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Das Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist im gesamten Gebäude, auch bei geschlossenen Gesellschaften, nicht gestattet. Benutzen Sie bitte die Raucherbereiche im Außenbereich. Das Abbrennen und Mitbringen von Pyrotechnik, das Verwenden von offenem Feuer und Licht ist im gesamten Gebäude sowie auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt. ( Brandschutz, Kurort). Die Erlaubnis für das Mitführen von Hunden auf dem Gelände und im Gebäude der Eventlocation liegt im Ermessen des Vermieters und ist abhängig von der Veranstaltung. Besteht die Erlaubnis für das Mitführen von Hunden so gilt: Hunde dürfen an der Leine auf dem Gelände sowie im Gebäude mitgeführt werden, sofern sich dadurch andere Gäste nicht belästigt fühlen, die Hunde keine mittelbare und/oder unmittelbare Gefahr für Personen darstellen. Weiter dürfen von den Hunden keine Störungen der Betriebsabläufe, der Programmabläufe bzw. Beschädigungen am Inventar ausgehen. Das Mitführen von Hunden kann durch den Vermieter und dessen Mitarbeiter stets und ohne weitere Begründung untersagt werden. Andere (Haus-)Tiere dürfen generell nicht mitgebracht werden. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schlagringe, Baseballschläger, Pfefferspray usw.) ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht zugestellt oder versperrt werden. Zu Ihrer und unserer Sicherheit werden auf dem gesamten Gelände und im Gebäude Aufzeichnungen per Videoüberwachung durchgeführt. Diese Aufnahmen werden zu internen Zwecken gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorübergehend gespeichert.

 

4. Benutzung der Eventlocation (Innen- und Außenbereich)

Die Einrichtungen der Eventlocation sind durch den Gast so zu benutzen, dass durch sein Verhalten für andere Gäste keine Gefahr entsteht, Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt und über den normalen Gebrauch hinaus nicht unnötig verschmutzt werden. Mutwilliges Lärmen und das Abspielen von lauter Musik ist zu unterlassen. Kindern ist das Benutzen der Eventlocation nur in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson, welche die Aufsichtspflicht übernimmt gestattet. Diese Aufsichtsperson haftet für Schäden, die durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.

 

5. Haftung und Schäden

Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Personen und Gegenständen. Ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz durch unsere Mitarbeiter. Für verlorene oder abgelegte Gegenstände, sowie die Garderobe übernimmt der Vermieter keine Haftung. Sollte Ihnen ein Schaden entstehen / Sie zu Schaden kommen oder haben Sie die begründete Annahme, dass Ihnen auf Grund eines Vorkommnisses während Ihres Besuchs zu einem späteren Zeitpunkt ein Schaden entstehen könnte, so ist dieser unmittelbar, vor dem Verlassen des Geländes, zur Niederschrift einem Mitarbeiter zu melden. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dem Verlassen des Geländes der Eventlocation erfolgt und Ihnen eine Meldung zumutbar und möglich gewesen wäre. Kann eine Veranstaltung nicht vollständig stattfinden oder muss auf Grund von nicht vom Vermieter zu vertretenden Ereignissen (Stromausfall, Unwetter, Besucherverhalten, etc.) abgebrochen werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung geleisteter Eintrittsgelder oder sonstiger Aufwendungen. Dies gilt auch für Personen, welche des Geländes verwiesen werden.

 

6. Film- und Fotoaufnahmen, Aufführungen von Kunst und Musik

Auf dem Gelände und im Gebäude werden zeitweise Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Bitte meiden Sie diese Bereiche, sofern Sie damit nicht einverstanden sind und/oder teilen Sie dies dem Fotografen / Kameramann mit. Im Gebäude ist eine Videoüberwachung installiert. Das Bildmaterial dieser Videoüberwachung wird kurzzeitig gespeichert und ausschließlich bei zu klärenden Sachverhalten verwendet. Die Löschung erfolgt nach 48h. Die Bereiche der Videoüberwachung sind gekennzeichnet. Darbietungen von Kunst und Musik bedürfen der Zustimmung durch den Vermieter. Für die Einhaltung von geltenden Vorschriften wie Urheberrechte, Gema, usw. ist ausschließlich der aufführende Künstler / die ausführende Person / die Person, welche die Zustimmung beim Vermieter eingeholt hat verantwortlich. Diese Person stellt den Vermieter von allen Forderungen Dritter frei. Der Vermieter ist berechtigt, Adress- und Personendaten dieser Person an berechtigte Stellen wie z.B. Gema, Künstlersozialkasse usw., auf deren Anforderung weiter zu geben.

 

7. Werbung, Waren- und Dienstleistungsangebote

Auf dem gesamten Gelände, im Gebäude sowie den Parkplätzen ist das Aufstellen, Verteilen oder Darstellen von Werbung jeglicher Art nicht gestattet. Dies gilt ebenso für das Feilbieten von Waren- und Dienstleistungen, Kundgebungen, Meinungsumfragen, etc.. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Diese Genehmigung befreit den Werber nicht von seiner Pflicht, erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen.

 

8. Jugendschutz

Der Jugendschutz ist uns äußerst wichtig. Aus diesem Grund gelten grundsätzlich die Vorgaben des „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ in seiner jeweilig gültigen Fassung. Den erforderlichen Aushang finden Sie im Eingangsbereich des Hauses.

 

9. Hausrecht

Das Hausrecht obliegt generell dem Vermieter. Den Weisungen des Vermieters oder dessen Mitarbeiter ist unverzüglich nachzukommen. Dies gilt auch bei Nutzungsverträgen an Dritte. Der Vermieter ist berechtigt, Personen, welche gegen die Hausordnung verstoßen oder den Anweisungen des Vermieters oder dessen Mitarbeiter nicht unverzüglich nachkommen des Geländes zu verweisen. Der Vermieter behält sich eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Inanspruchnahme in jedem Einzelfall bei Verstößen gegen diese Hausordnung vor.

Kontakt

ehern. Katholische Kapelle Bad Brambach
Thomas Particke

Brücknerstr. 7

08499 Mylau

Tel. (03765) 31199
E-Mail: